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Ab 2009 gibt es bei Beauftragung eines Handwerkers für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 % der Lohnkosten ( max. 1200 €) vom Finanzamt zurück. Beauftragen Sie uns z.B. mit der Verlegung eines Fussbodens so weisen wir die Lohnkosten auf der Rechnung extra aus und Sie reichen Sie dann beim Finanzamt ein. Ganz einfach.
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